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Allgemeine Geschäftsbedingung
für den Verkauf von Eintrittskarten für die Störtebeker Festspielen Ralswiek

1. Firmierung

Das Portal www.stoertebeker-festspiele-ralswiek.de ist ein Bestandteil des ruegen-kompass.de und wird betrieben u. durchgeführt durch das Kreisdiakonische Werk Stralsund e.V. und verkauft die Eintrittskarten im Namen der Störtebeker Festspiele GmbH & Co. KG als Vorverkaufsstelle.

2. Bestellung und Kauf von Eintrittskarten

Nach ihrer Bestellung erhalten Sie von uns spätestens am folgenden Werktag eine Buchungsbestätigung per eMail. Sollten Sie kein eMail Konto besitzen werden wir ihnen diese per Fax, optional auch per Briefpost zukommen lassen. Mit Zustellung dieser Buchungsbestätigung ist der Kauf ihrer Eintrittskarten rechtswirksam, eine nicht Bezahlung, bzw. nicht besuchen der Vorstellung entbindet Sie nicht von der Zahlung des Kaufpreises.

3. Nachbestellung von Eintrittskarten

Eine Nachbestellung von Eintrittskarten ist jederzeit möglich. Sollte mit Ausstellung der Buchungsbestätigung Ihre vorangegangene Buchung bereits abgeschlossen sein, müssen wir Ihnen leider für eine Nachbestellung noch einmal 3.00 EURO Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen.

4. Zahlung und Lieferung der von ihnen gekauften Karten

Nach erhalt der Buchungsbestätigung überweisen Sie bitte innerhalb von 10 Tagen per Vorkasse den zu zahlenden Betrag auf das angegebene Konto in der Buchungsbestätigung. Nach Zahlungseingang werden wir die Karten umgehend zu ihnen versenden. Sollte zwischen Buchung und Vorstellung weniger wie 14 Tage liegen, versenden wir die Eintrittskarten an ihren Ferienort, bzw. Sie holen diese in Sassnitz ab.

5. Umbuchung der von ihnen gebuchten Vorstellung

Eine Umbuchung der von ihnen gebuchten Vorstellung ist jederzeit möglich. Ab dem 10.ten Tag nach Ausstellung der Buchungsbestätigung jedoch nur noch für eine Bearbeitungsgebühr von 3.00 Euro. Sollte zwischen Umbuchung und Vorstellung weniger wie 14 Tage liegen, versenden wir die Eintrittskarten an ihren Ferienort, bzw. Sie holen diese in Sassnitz ab. Hinweis: Für eine Umbuchung benötigen wir ihre Eintrittskarten.

6. Stornierung

Eine Stornierung bedarf immer der Schriftform (Fax, eMail oder Briefpost) und ist innerhalb der ersten 10 Tage nach Ausstellungsdatum der Buchungsbestätigung für Sie immer kostenlos. Auch nach dieser Frist ist eine Stornierung bis 3 Tage vor der gebuchten Veranstaltung (Posteingangsstempel) möglich, jedoch müssen wir ihnen dann 10% des Kartenpreises, zuzüglich 3.00 EURO als Stornogebühr in Rechnung stellen.  Hinweis: Für eine Stornierung benötigen wir ihre Eintrittskarten, legen Sie diese bitte ihrer Stornierung bei.

7. Abbruch der Veranstaltung

Muss eine Vorstellung (z. B. bei extremen Witterungsbedingungen) vor Beginn abgesagt werden, so bestehen folgende Regelungen der Störtebeker Festspiele GmbH & Co. KG:

      1. Mit den Karten des Rang II (unnummerierter Bereich) können Sie eine andere Vorstellung Ihrer Wahl besuchen.
      2. Mit den Karten für die Platzgruppen I bis III und für den Rang I (nummerierter Bereich) können Sie auch eine andere Vorstellung Ihrer Wahl besuchen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie sich an der Tageskasse eine Platzkarte für die gewünschte Vorstellung aushändigen lassen.
      3. Sollten Sie keine andere Vorstellung besuchen können, so müssen Sie Ihre Eintrittskarten unter Angabe Ihrer Bankverbindung an die Störtebeker Festspiele GmbH & Co. KG, Am Bodden 100 in 18528 Ralswiek/Rügen zurückschicken. Ihr Eintrittsgeld wird dann umgehend auf Ihr Konto überwiesen.

Eine Barauszahlung ist grundsätzlich nicht möglich. Muss eine laufende Vorstellung abgebrochen werden, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

8. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Kreisdiakonischen Werk Stralsund e.V.  und dem Kunden ist die Hansestadt Stralsund.

9. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

gültig ab 01. Oktober 2007


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